Füherscheinklassen


Motorrad - Klasse AM - A

Führerscheinklasse


AM

 (Roller)

 

Regelung EU Fahrerlaubnis seit

Januar 2013


Die Klasse AM umfasst die alte Klasse M für Kraftfahrzeuge

  • bis zu 50 cm³ Hubraum und 
  • die Klasse S für vierrädrige KfZ bis zu 50 cm³ Hubraum
  • max. Geschwindigkeit 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW

Dreidrädrige Kleinkrafträder (Moped/ Mokicks) mit

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • Geschwindigkeit bis zu 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Leermasse max. 270 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Selbstzündungsmotor
  • Geschwindigkeit bis zu 45 km/h
  • Leermasse max. 425 kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • Leistung max. 6 kW
  • Leistung max. 4 kW bei Straßen - Quads

 

Mindestalter: 15 Jahre

 

Prüfung:        Theorie + Praxis (TÜV)

 

Einschluss:    Keiner

 

Eckdaten




A1

Leichtkrafträder mit 
  • einem Hubraum bis max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW (15 PS) und
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kw/kg
Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern
  • und einem Hubraum über 50 cm³
  • Leistung bis 15 kW (20 PS) und
  • einer Geschwindigkeit über 45 km/h.

 

Mindestalter:  16 Jahre

 

Prüfung:          Theorie + Praxis (TÜV)           

 

Einschluss:      AM, Mofa

und Führerscheine, die auf die alte Klasse 3 und 4 zurückgehen, enthalten A1, wenn sie vor den 01.04.1980 ausgestellt wurden.

 



A2

Krafträder mit und ohne Beiwagen und

  • mehr als 50 cm³ Hubraum
  • Leistung max. 35 kW (48 PS)
  • Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kw/kg

 

Mindestalter: 18 Jahre

(Direkteinstieg - ohne Vorbesitz)

 

Prüfung:        Theorie + Praxis (TÜV)


Bei zweijähriger Fahrpraxis mit A1 oder einem Autoführerschein vor dem 01.04.1980.

 

Prüfung:         Praxis (TÜV)

 

 

Einschluss:

AM, A1

 




A

Motorrad mit

  • unbegrenzter Leistung, also über 50 cm³
  • Geschwindigkeit über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und

  • Hubraum über 50 cm³
  • Geschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Mindestalter:   24 Jahre 

(Direkteinstieg - ohne Vorbesitz)

 

Prüfung:       Theorie + Praxis (TÜV)

 


Mindestalter:    20 Jahre

(2 Jahre Vorbesitz Klasse A2)

 

Prüfung:           Praxis (TÜV)

 

 

 

Einschluss:

AM, A1, A2

 




B196

Motorradführerschein für Autofahrer!

  • Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 cm³
  • einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS

Voraussetzung:

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren
    (Klasse B: Pkw-Führerschein)

Mindestalter:    25 Jahre

 

Prüfung:           keine TÜV Prüfung!

                         lediglich theoretische und     .........................praktische Schulung der    .........................Fahrschule

 

Aber Achtung!
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.
Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt (auch kein 125er Roller im Ausland)!

Auch ein vereinfachter Aufstieg in eine andere Motorradklasse, wie z.B. bei A1 auf A2 oder von A2 auf A ist mit dieser Schlüsselzahl nach § 15 FeV nicht möglich, sondern erfordert eine vollständige Ausbildung in der jeweiligen Führerscheinklasse!

Es ist deshalb gut zu überlegen, ob die Erweiterung der Klasse B auf B196 für euch in Frage kommt.

 

Wir beraten euch gerne persönlich dazu.