Führerscheinklasse


Traktor - Klasse L, T

Führerscheinklasse


L

          (Kleine Traktoren)

Regelung EU Fahrerlaubnis seit Januar 2013


Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft, die für diese Zwecke eingesetzt werden

  • mit einer Geschwindigkeit bis 40 km/h
  • mit Hänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Futtermischwagen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler oder andere Flurförderfahrzeuge

  • mit einer Geschwindigkeit bis 25 km/h
  • mit und ohne Hänger

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Prüfung:             

theoretische Prüfung

 

Einschluss:    Keiner



  T

 (Traktor)

 Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft, die für diese Zwecke eingesetzt werden,

  • Ab 16 Jahre 40 km/h
  • mit und ohne Hänger
  • Ab 18 Jahre 60 km/h
  • mit und ohne Hänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

  • mit einer Geschwindigkeit bis 25 km/h
  • mit und ohne Hänger

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Prüfung:              

theoretische und praktische Prüfung

 

Einschluss:    L