Regelung EU Fahrerlaubnis seit Januar 2013
Die Klasse AM umfasst die alte Klasse M für Kraftfahrzeuge
Dreidrädrige Kleinkrafträder (Moped/ Mokicks) mit
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit
Mindestalter: 15 Jahre
Prüfung:
theoretische und praktische Prüfung
Einschluss: Keiner
Mindestalter: 16 Jahre
Prüfung:
theoretische und praktische Prüfung
Einschluss: AM
und Führerscheine, die auf die alte Klasse 3 und 4 zurückgehen, enthalten A1, wenn sie vor den 01.04.1980 ausgestellt wurden.
Krafträder mit und ohne Beiwagen und
Mindestalter: 18 Jahre
Bei zweijähriger Fahrpraxis mit A1 oder einem Autoführerschein vor dem 01.04.1980.
Prüfung:
Praktische Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre
(Direkteinstieg - ohne Vorbesitz)
Prüfung:
theoretische und praktische Prüfung
Einschluss:
AM, A1
Motorrad mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
und
Mindestalter: 20 Jahre
Prüfung:
praktische Prüfung
Bei zwei Jahren Vorbesitz der beschränkten Klasse A2
Mindestalter: 24 Jahre
(Direkteinstieg - ohne Vorbesitz)
Prüfung:
theoretische und praktische Prüfung
Einschluss:
AM, A1, A2
Motorradführerschein für Autofahrer!
Voraussetzung:
Mindestalter: 25 Jahre
Prüfung:
keine theoretische oder praktische Prüfung!
lediglich theoretische und praktische Schulung
Auch ein vereinfachter Aufstieg in eine andere Motorradklasse, wie z.B. bei A1 auf A2 oder von A2 auf A ist mit dieser Schlüsselzahl nach § 15 FeV
nicht möglich, sondern erfordert eine vollständige Ausbildung in der jeweiligen Führerscheinklasse!
Es ist deshalb gut zu überlegen, ob die Erweiterung der Klasse B auf B196 für euch in Frage kommt.
Wir beraten euch gerne persönlich dazu.