Regelung EU Fahrerlaubnis seit
Januar 2013
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mofa, Mokicks)
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bis max. 25 km/h
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max. Hubraum 50 cm³
Der Mofa-Führerschein ist genau genommen kein regulärer Führerschein, mit bestandener Prüfung erhält man eine Prüfbescheinigung. Diese muss wie ein
Führerschein mitgeführt werden.