Führerscheinklasse


Auto + Hänger - Klasse B, BE

Führerscheinklasse


BF17
(Begleitendes Fahren)

Regelung EU Fahrerlaubnis seit Januar 2013


Fahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3.500 kg (3,5 t) zGM
  • Anhänger bis max. 750 kg zGM immer erlaubt und
  • Anhänger über 750 kg zGM erlaubt, sofern zGM der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg (3,5 t)

 

Mindestalter: 17 Jahre

 

Prüfung:             

theoretische und praktische Prüfung

 

Einschluss:

AM, L

 

 

Geltungsbereich:

Bestimmungen für die Begleitperson:

  • Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B sein (auch wenn der Bewerber die Klasse BE besitzt)
  • darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Die Begleitpersonen müssen in der

Prüfbescheinigung eingetragen sein. Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl dem Begleitenden Fahren als auch den Begleitpersonen zustimmen (Unterschrift). Der Begleiter muss seinen Führerschein mitführen und die 0,5 – Promille Regelung beachten.

 

Die Fahrtbescheinigung gilt nur innerhalb von Deutschland und in Österreich und enfällt ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit.

 

 

Die Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Ab 18 Jahren darf auch ohne Begleitung gefahren werden. Wird die Prüfungsbescheinigung während der Dreimonatsfrist nicht gegen den Kartenführerschein umgetauscht, besitzt der Jugendliche anschließend keinen gültigen Führerschein.

 

Ca. 4 Wochen vor dem 18. Geburtstag den „richtigen“ Führerschein beantragen.

 

Weitere Informationen zum begleitenden Fahren sind direkt beim Bundesministerium für Verkehr- und digitale Infrastruktur zu finden:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/StV/begleitetes-fahren-ab-17.html



B
(Auto)

Fahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3.500 kg (3,5 t) zGM
  • Anhänger bis max. 750 kg zGM immer erlaubt
  • Anhänger über 750 kg zGM erlaubt, sofern zGM der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg (3,5 t)

 

Mindestalter:  18 Jahre

                       17 Jahre bei BF17

 

Prüfung:            

theoretische und praktische Prüfung

 

Einschluss:

AM, L



B197
(Auto)

Kombi-Ausbildung

Automatik + Schaltgetriebe

Grundvoraussetzungen sind identisch zu den
Führerscheinklassen B und BF17

 

Geltungsbereich der Schlüsselzahl:

Die Schlüsselzahl B197 ermöglicht eine Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug und befähigt zugleich Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren > ganz ohne Einschränkungen!

 

Vorraussetzungen:
Zur regulären Führerscheinausbildung auf dem Automatikfahrzeug erfolgen

  • 10 Fahrstunden (a´45 Minuten) auf Schaltgetriebe
    (innerhalb der Fahrausbildung, nach Abschluss der Grundausbildung)
  • 15 Minuten Überprüfungsfahrt auf Schaltgetriebe
    (wird vom Fahrlehrer durchgeführt > keine TÜV Prüfung)

 

 

Achtung bei aufbauenden Führerscheinklassen!
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei aufbauenden Führerscheinklassen, wie z.B. BE, C oder C1 eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, wenn die Prüfung der erweiterten Führerscheinklasse ebenfalls auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird. Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.

Vorsicht bei der Antragsstellung!

Diese Einschränkung lässt sich vermeiden, wenn die Prüfungsfahrt der aufbauenden Führerscheinklasse auf einem Schaltgetriebe erfolgt.

 

Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können mit den oben genannten Voraussetzungen auch jederzeit aufgelöst werden.

 



B96

(Auto + Hänger)

Kfz der Klasse B mit Anhänger

  • zGM Anhänger über 750 kg
  • zGM der Fahrzeugkombination über 3.500 kg (3,5 t) aber max. 4.250 kg

 

Mindestalter:  18 Jahre

                    17 Jahre bei BF17

 

Prüfung:

Keine Prüfung - aber besondere Schulung erforderlich!

 

Einschluss:     Keiner



BE
(Auto + Hänger)

Kfz der Klasse B mit Anhänger

  • zGM des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

 

Mindestalter: 18 Jahre

                      17 Jahre bei BF17

 

Prüfung:          

Praktische Prüfung

 

Einschluss:    Keiner