Regelung EU Fahrerlaubnis seit Januar 2013
Fahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
Mindestalter: 17 Jahre
Prüfung:
theoretische und praktische Prüfung
Einschluss:
AM, L
Geltungsbereich:
Bestimmungen für die Begleitperson:
Die Begleitpersonen müssen in der
Prüfbescheinigung eingetragen sein. Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl dem Begleitenden Fahren als auch den Begleitpersonen zustimmen (Unterschrift). Der Begleiter muss seinen Führerschein mitführen und die 0,5 – Promille Regelung beachten.
Die Fahrtbescheinigung gilt nur innerhalb von Deutschland und in Österreich und enfällt ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit.
Die Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Ab 18 Jahren darf auch ohne Begleitung gefahren werden. Wird die
Prüfungsbescheinigung während der Dreimonatsfrist nicht gegen den Kartenführerschein umgetauscht, besitzt der Jugendliche anschließend keinen gültigen Führerschein.
Ca. 4 Wochen vor dem 18. Geburtstag den „richtigen“ Führerschein beantragen.
Weitere Informationen zum begleitenden Fahren sind direkt beim Bundesministerium für Verkehr- und digitale Infrastruktur zu finden:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/StV/begleitetes-fahren-ab-17.html
Fahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei BF17
Prüfung:
theoretische und praktische Prüfung
Einschluss:
AM, L
Grundvoraussetzungen sind identisch zu den
Führerscheinklassen B und BF17
Geltungsbereich der
Schlüsselzahl:
Die Schlüsselzahl B197 ermöglicht eine Ausbildung und Prüfung auf einem
Automatikfahrzeug und befähigt zugleich Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren > ganz ohne Einschränkungen!
Vorraussetzungen:
Zur regulären Führerscheinausbildung auf dem Automatikfahrzeug erfolgen
Achtung bei aufbauenden
Führerscheinklassen!
Wer
die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei aufbauenden Führerscheinklassen, wie z.B. BE, C oder C1 eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, wenn die Prüfung der
erweiterten Führerscheinklasse ebenfalls auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird. Die Klasse B197 bewirkt somit keine
automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
Vorsicht bei der Antragsstellung!
Diese Einschränkung lässt sich vermeiden, wenn die Prüfungsfahrt der aufbauenden Führerscheinklasse auf
einem Schaltgetriebe erfolgt.
Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können mit den oben genannten Voraussetzungen auch jederzeit aufgelöst werden.
B96
(Auto + Hänger)
Kfz der Klasse B mit Anhänger
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei BF17
Prüfung:
Keine Prüfung - aber besondere Schulung erforderlich!
Einschluss: Keiner
Kfz der Klasse B mit Anhänger
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei BF17
Prüfung:
Praktische Prüfung
Einschluss: Keiner